Zins- und Renditeausschüttungen an Partner
![]() Aus rechtlichen Gründen ist es uns zuvor nicht möglich aus der Substanz "Gewinnausschüttungen" vorzunehmen, wie wir das regelkonform in zurückliegenden Jahren getan haben. Ausreichende Jahresüberschüsse sind hinlänglich Bedingung für Auszahlungen.
Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche an Zinsen und Ausschüttungen nicht verfallen!
Die angelaufenen, aber noch nicht durch Zahlung erfüllten Zinsansprüche werden nur gestundet und bleiben in voller Höhe bestehen.
Die MAGNA AURELIA Investment GmbH tut alles dafür, um so früh wie nur möglich an die früheren Zinsausschüttungen wieder anzuknüpfen. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass unsere Vertragsbedingungen Zahlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zulassen, da alle Vertragspartner gleich behandelt werden müssen.
Wir gehen davon aus, dass wir unseren Partnern bereits zum Sommer 2017 erfreuliche Nachrichten unterbreiten können.
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